Luftqualität in der Nordwestschweiz Jahresbericht 2018
13 Die feinsten Partikel dringen so tief ein, dass sie in den Blut- kreislauf gelangen, wo sie Blutgefässe und das Herz schädigen können. Bekannte Folgen sind u. a. Bluthochdruck, Arterios klerose, Herzinfarkt oder Hirnschlag. Gesundheitlich gefährdet sind besonders ältere Personen, Menschen mit bereits beste- henden Krankheiten und Kinder. Erkenntnisse über Gesundheitsschädigungen als Auslöser für den neuen Grenzwert Die wissenschaftlich breit abgestützten Erkenntnisse von ge- sundheitsschädigenden Auswirkungen durch Feinstaubpartikel führt die EKL in ihrer Publikation zum Schluss, dass die Prin- zipien des Umweltschutzgesetzes USG nicht mehr erfüllt sind. Denn das USG fordert in Art. 14a: In ihrem Bericht empfiehlt die EKL deshalb dem BAFU, die bestehenden Immissionsgrenzwerte, die in der Luftreinhalte verordnung LRV geregelt sind, beizubehalten, mit einem Jahresmittelwert für PM2.5 zu erweitern und damit der Welt gesundheitsorganisation (WHO) zu folgen. Denn bereits im Jahr 2005 erkannte die WHO die Gesundheitsgefährdung und empfiehlt seither, für PM2.5 den Grenzwert von 10 μg/m 3 nicht zu überschreiten. PM10 Nase, Hals Partikel < 30µm PM2.5 Luftröhre, Bronchien, Bronchiolen Partikel < 10µm PM1 Lungenbläschen Partikel < 2 – 3 µm Die Immissionsgrenzwerte für Luftverunreinigungen sind so festzulegen, dass nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung Immissionen unterhalb dieser Werte Menschen, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume nicht gefährden.
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