Luftqualität in der Nordwestschweiz Jahresbericht 2018

13 Die feinsten Partikel dringen so tief ein, dass sie in den Blut- kreislauf gelangen, wo sie Blutgefässe und das Herz schädigen können. Bekannte Folgen sind u. a. Bluthochdruck, Arterios­ klerose, Herzinfarkt oder Hirnschlag. Gesundheitlich gefährdet sind besonders ältere Personen, Menschen mit bereits beste- henden Krankheiten und Kinder. Erkenntnisse über Gesundheitsschädigungen als Auslöser für den neuen Grenzwert Die wissenschaftlich breit abgestützten Erkenntnisse von ge- sundheitsschädigenden Auswirkungen durch Feinstaubpartikel führt die EKL in ihrer Publikation zum Schluss, dass die Prin- zipien des Umweltschutzgesetzes USG nicht mehr erfüllt sind. Denn das USG fordert in Art. 14a: In ihrem Bericht empfiehlt die EKL deshalb dem BAFU, die bestehenden Immissionsgrenzwerte, die in der Luftreinhalte­ verordnung LRV geregelt sind, beizubehalten, mit einem Jahresmittelwert für PM2.5 zu erweitern und damit der Welt­ gesundheitsorganisation (WHO) zu folgen. Denn bereits im Jahr 2005 erkannte die WHO die Gesundheitsgefährdung und empfiehlt seither, für PM2.5 den Grenzwert von 10 μg/m 3 nicht zu überschreiten. PM10 Nase, Hals Partikel < 30µm PM2.5 Luftröhre, Bronchien, Bronchiolen Partikel < 10µm PM1 Lungenbläschen Partikel < 2 – 3 µm Die Immissionsgrenzwerte für Luftverunreinigungen sind so festzulegen, dass nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung Immissionen unterhalb dieser Werte Menschen, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume nicht gefährden.

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