Luftqualität in der Nordwestschweiz Jahresbericht 2018

12 Bisher wurden im Jahresbericht über die Luftqualität in der Nordwestschweiz die Feinstaubbelastungen PM10 publiziert. Neu ab diesem Jahr werden auch Messwerte zum Schadstoff PM2.5 veröffentlicht. Auf den 11. April 2018 hat der Bundesrat auf Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Luft­ hygiene EKL einen neuen Grenzwert für Feinstaub PM2.5 eingeführt. Zur Klärung von wissenschaftlich-methodischen Fragen und Zusammenhängen steht die EKL dem Bund beratend zur Seite. Ihre Berichte basieren auf den Resultaten von schweizerischen und europäischen Gesundheitsstudien. In ihrer Publikation «Feinstaub in der Schweiz 2013» zeigt die EKL, dass Feinstaub die Gesundheit schädigt. Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als 10 Mikrometer (PM10), wie auch die noch kleineren mit einem Durchmesser von weniger als 2.5 Mikrometer (PM2.5) spie- len dabei die Hauptrolle. Da die feinen Teilchen nicht rund sondern zerklüftet sind, bieten sie weiteren Schadstoffen die Möglichkeit sich anzulagern. Wenn es sich bei diesen Anlage- rungen um giftige Substanzen wie Russ handelt, können die Partikel eine krebserzeugende Wirkung auslösen. Der aerodynamische Durchmesser eines Partikels entspricht dem Durchmesser einer Kugel mit gleicher Sinkgeschwindigkeit. Durch Einatmen gelangen Feinstaubpartikel je kleiner desto tiefer in die Atemwege und Lungenbläschen. Studien belegen, dass bei Personen mit Langzeitbelastungen häufiger Krank- heiten wie Bronchitis, Lungenkrebs, Chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD), Asthmaanfälle und Allergien auf- treten. SPEZIALTHEMA FEINSTAUB PM 2.5 – EINFÜHRUNG EINES NEUEN GRENZWERTES Partikel mit aerodynamischem Durchmesser 2.5 µg/m 3

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